Freiwillige Einzahlungen in die 2. und 3. Säule: Das sollten Sie wissen

sparschweinSoll man besser in die Pensionskasse oder die 3. Säule einzahlen, wenn man die Wahl hat? saldo sagt, was zu beachten ist.

Wer Ende Jahr Geld fürs Alter auf die Seite legen will, hat die Qual der Wahl: Soll das Geld besser auf ein normales Konto oder lieber in die 2. oder 3. Säule? Klar ist: Erspartes auf dem Konto kann man jederzeit beziehen. Geld in der Pensionskasse bleibt in der Regel bis zur Pensionierung blockiert. Dasselbe gilt für Guthaben der gebundenen 3. Säule.

Aber: Einzahlungen auf ein normales Bankkonto können nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, Überweisungen in die beiden Säulen  hingegen schon. Auch die Zins­erträge zählen nicht zum steuerbaren Einkommen. Und Guthaben in der Pensionskasse  und in der 3. Säule müssen nicht als Vermögen versteuert werden.

Bei der Wahl zwischen 2. und 3. Säule ist zu beachten:

Einkaufspotenzial 
Einzahlungen in die 3. Säule sind stärker begrenzt als solche in die Pensionskasse: Angestellte können zurzeit maximal 6739 Franken einzahlen, Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse 20 Prozent des Einkommens, maximal 33 696 Franken pro Jahr. Die mögliche Einkaufssumme in die Pensionskasse ist aus dem jährlichen Versicherungsausweis ersichtlich. Häufig sind es hohe fünfstellige Beträge. Fehlt die Angabe oder ist sie  veraltet, erhalten Versicherte von ihrer Pensionskasse auf Verlangen eine aktuelle Berechnung.

Sparen oder versichern?
Je nach Vorsorgestiftung kann man wählen, ob mit dem einbezahlten Geld nur gespart werden soll oder ob auch Versicherungsleistungen verbessert werden sollen. Tipp: Halten Sie Sparen und Versichern immer auseinander. Bei der 3. Säule ist das kein Problem. Man kann das Geld auf einem Bankkonto platzieren, statt es an eine Versicherung zu überweisen. In der 2. Säule hängt dies davon ab, in welcher Pensionskasse man Mitglied ist und wie dort freiwillige Einkäufe verwendet werden. Das ist aus dem Reglement ersichtlich. Fragen Sie an, ob die freiwillige Einzahlung auf Versicherungsleistungen bei Invalidität oder Tod Einfluss hat. Überlegen Sie sich dann, ob Sie diesen zusätzlichen Schutz überhaupt benötigen. Falls nicht, ist die Einzahlung auf ein Konto bei einer Bank lukrativer: Dort zahlen Sie keine unnötigen Versicherungsprämien. Jeder einbezahlte Franken erhöht das Alterskapital.

Kapitalschutz
Prüfen Sie im Stiftungsreglement, was mit den freiwilligen Einkäufen geschieht, wenn Sie vor der Pensionierung sterben. Viele Kassen zahlen freiwillig einbezahlte Beiträge den Hinterbliebenen nur aus, wenn keine Renten fällig sind oder wenn das Altersguthaben den Finanzierungsbedarf für die Renten übersteigt. Nicht selten ist, dass in die Pensionskassen freiwillig einbezahltes Kapital beim Tod vor der Pensionierung verloren ist (saldo 13/13). Bei der 3. Säule geht es an die Erben.

Altersgrenze
Mit Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters von 64 (Frauen) oder 65 (Männer) sind keine Einzahlungen in die 2. Säule mehr möglich. Personen, die bis übers ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können bis zu fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Rentenalters in die gebundene 3. Säule einzahlen.
Wer bei der Pensionierung statt einer Rente das Kapital bezieht, muss wissen: Einkäufe in die Pensionskasse, die weniger als drei Jahre vor der Pensionierung vorgenommen wurden, kann man nicht als Kapital beziehen. Die 3. Säule kennt diese Einschränkung nicht.

Steuerersparnis
Wer einen grösseren Einkauf in seine Pensionskasse auf mehrere Jahre verteilt, spart wegen der Steuerprogression mehr Steuern, als wenn er alles aufs Mal einzahlt. Für Erwerbstätige ab Alter 55 sind Einkäufe besonders attraktiv («K-Geld» 6/2012). Denn sie rentieren besser, je höher das steuerbare Einkommen ist und je schneller man das Geld der Pensionskasse wieder bezieht. Je länger das Geld in der Kasse bleibt, desto stärker verwässert sich die Steuerersparnis, die man bei der Einzahlung erzielt.

Verzinsung
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse landen im überobligatorischen Teil. Der Minimalzinssatz von aktuell 1,5 Prozent (1,75 Prozent ab 2014) gilt dort nicht. Die Pensionskassen können entscheiden, wie sie überobligatorische Vorsorgeguthaben verzinsen wollen. Einige gewähren wenig oder gar keinen Zins. Einzahlungen in die 3. Säule kann man aber von einer Stiftung zur anderen zügeln, falls die Zinsen zu tief sinken.

Rendite
Unter www.saldo.ch › Service › «Rechner» lässt sich kalkulieren, mit welcher Rendite man auf dem Einkaufskapital dank Steuerersparnis rechnen kann. Beispiel: Ein 60-jähriger Angestellter zahlt 50 000 Franken ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent re­duziert sich die nächste Steuerrechnung um 15 000 Franken. Der effektive Kapitaleinsatz beträgt 35 000 Franken. Die 50 000 Franken wachsen bei einem Mindestzinssatz von 1,75 Prozent bis zur Pensionierung in fünf Jahren auf 54 530 Franken. Nach Abzug von 10 Prozent Kapitalauszahlungssteuern werden 49 077 Franken ausgezahlt. Rendite nach Steuern: 7 Prozent.

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