3a-Zinskonten: Ohne Frist und Frust zum besten Anbieter

Wer sein Säule-3a-Konto zu einem Anbieter wechselt, der den Sparbatzen besser ­verzinst, holt viel Geld heraus. Manche ­Banken legen den Kunden aber Hindernisse in den Weg. K-Geld nennt die Namen.

Über 30 Milliarden Franken haben Sparer in der Säule 3a auf der hohen Kante – zum Grossteil auf Zinskonten. Wer sein Geld von Zeit zu Zeit zum Anbieter mit dem besten Zins trans­feriert, gewinnt über die Jahre Tausende Franken (siehe unten «So zahlt sich ein höherer 3a-Zins aus»). Lange galt der Grundsatz: Zinskonten lassen sich jederzeit ohne Kündigungsfrist und Unkosten zu ­einem Anbieter mit höherem Zins zügeln. Die Anlegerzeitschrift «Tout Compte Fait» hat nun aufgedeckt, dass diese Regel längst nicht mehr bei allen Banken gilt:

Die vor allem in der Romandie ­aktiven Kantonalbanken  der Kantone Freiburg, Waadt, Wallis und Jura ­legen ihren Kunden vermehrt Hindernisse in den Weg. Sie verlangen bei 3a-Zinskonten die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Bei der Berner Kantonalbank gilt eine dreimonatige Frist. Zur Wartefrist kommt vereinzelt auch der Gebührenfrust: Ein Kunde der Kantonalbank Jura zahlt 25 Franken Konto-Saldierungsgebühr. Bei der Genfer Kantonalbank kommt der Wechsel zur Konkurrenz den Kunden noch ­teurer zu stehen: Hier zahlt ein Vorsorgesparer 1 Prozent des Guthabens – bzw.  mindestens 10 Franken bei einem 3a-Guthaben zwischen 1000 und 5000 Franken. Happige 100 Franken Spesen zahlen Sparer mit ­einem Kapital ab 50’000 Franken für den Konto-Transfer. K-Geld wollte wissen, ob auch Banken in der Deutschschweiz den Vorsorgesparern den Wechsel mit Kündigungsfristen und Saldierungsgebühren erschweren. Dazu wurden die Transfer-Konditionen von 16 namhaften Finanzinstituten unter die Lupe genommen. Das Resultat: 5 der 16 Banken kennen eine Kündigungsfrist bei 3a-Zinskonten. Eine Saldierungs­gebühr fällt lediglich bei der Bank Coop an – die 3 Franken Spesen sind aber verkraftbar.
Die Banca Popolare di Sondrio (BPS) mit rund einem Dutzend Filialen in der Deutschschweiz hat mit 2,375 Prozent Zins zwar ein attraktives An­gebot (siehe Tabelle im pdf-Artikel). Die Kündigungsfrist beträgt aber 3 Monate. Diese Frist bestehe angeblich ­«gemäss gesetzlicher Bestimmung». Die Bank CIC Suisse mit Hauptsitz in ­Basel offeriert ihren Kunden ebenfalls 2,375 Prozent Zins. Hier ist die Kündigungsfrist mit 6 Monaten aber sogar doppelt so lang wie bei der BPS. Die CIC Suisse sagt zur langen Frist: «Aufgrund ­unserer sehr attraktiven Zinspolitik haben wir die Rückzugsbedingungen etwas restriktiver formuliert. In der täglichen Hand­habung sind wir aber in der Regel sehr kulant.» Unverständlich ist, warum es gerade bei Staatsbanken in der Romandie sowie auch bei der St.?Galler Kantonalbank Kündigungsfristen von 6 Monaten gibt. Ist es doch der Staat, der das Vorsorge­sparen im privaten Rahmen mit Steuereinsparmöglichkeiten fördert. Bei der St.?Galler Kantonalbank heisst es: «Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb des Verbandes Schweizer Kantonalbanken ohne eine Kündigungsfrist sein Guthaben zu transferieren.» Wer in Zukunft sein 3a-Zinskonto zum besten Anbieter zügeln will, sollte somit auch allfällige Kündigungsfristen und Konto-Saldierungsgebühren im Auge ­behalten.

Tipps: So klappt der Bankenwechsel
Guthaben auf einem 3a-Zinskonto kann man – teils mit Kündigungsfristen – jederzeit zu einem Anbieter mit höherem Zins transferieren. Dann muss das Konto saldiert und das gesamte Guthaben übertragen werden. Es ist aber erlaubt, zwei und mehr Konten für die dritte Säule bei verschiedenen Finanzinstituten – oder auch bei der gleichen Bank – zu eröffnen. Mehrere Konten zu unterhalten macht Sinn: Denn man kann sie gestaffelt auf­lösen und spart so Steuern. Das bezogene Geld muss man nur zum reduzierten Satz auf Kapitalleistungen versteuern.

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